Druckwächter

Während des Betriebs von mechanischen Lüftungsanlagen kann es bei Funktionsstörungen zu einem Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte kommen.

Schließt die Brennraumtür des Pelletofens (z. B. infolge verschlissener Türdichtungen) nicht zu 100%, können Abgase in den Aufstellraum gelangen. Schlimmstenfalls führt dies zu Anreicherungen von Kohlenmonoxid, einem geruchlosen, hochgiftigen, brennbaren Gas.


Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:


• raumluftunabhängigen Pelletöfen
• raumluftabhängigen Pelletöfen
• raumluftabhängigen Pelletöfen mit externer Verbrennungsluftzufuhr


Vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) zugelassene „raumluftunabhängige Geräte“ dürfen in der Regel ohne Einschränkung mit Wohnungslüftungsanlagen kombiniert werden. Zu beachten ist hierbei, dass bei nicht hermetisch dichten Pelletöfen, bei einem Unterdruck im Raum von 10 Pascal, eine geringe Abgasmenge abgegeben werden darf. Dieser Unterdruck entsteht allerdings nur, wenn eine grobe Fehlfunktion der Lüftungsanlage auftritt.


„Raumluftabhängige Öfen mit externer Verbrennungsluftzuführung“ dürfen in Wohnungen, aus denen Luft durch Ventilatoren abgesaugt wird, nur dann aufgestellt und gleichzeitig betrieben werden, wenn ein Druckwächter die lufttechnischen Geräte im Falle von Unterdruck (> 4 Pascal) abschaltet.


Lüftungsanlagen mit „F-Kennzeichnung“ schalten bei Ausfall eines Ventilators die komplette Lüftungsanlage aus.

      Betrieb von Pelletofen und Unterdruck erzeugenden Geräten



Detaillierte Informationen:

 

"Ratgeber für Pelletöfen"

  Funktion - Einsatzbereiche - Technik

  212 Seiten

  ISBN 978-3-9818257-0-1

  19,90 € zzgl. 3,50 € Versandkosten