Garantievoraussetzungen für Pelletöfen

Der gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeitraum läuft 2 Jahre.

Zudem sind die Hersteller verpflichtet, die Lieferung von Ersatzteilen für einen Zeitraum von mindestens
10 Jahren zu garantieren.

Verschiedene Hersteller bieten neben den gesetzlichen Regelungen noch weitergehende Garantie- und Serviceleistungen an.


Generell sind die örtlich gültigen Vorschriften und Regeln zu beachten:
• Landesbauordnungen
• Feuerungsverordnung (FeuVo)
• Fachregeln Heizungs- und Luftheizungsbau
• Bundes-Immissionsschutzverordnung

 

In Deutschland muss der Bezirksschornsteinfeger die Betriebserlaubnis erteilen.


Installation, Montage, Erstinbetriebnahme, Servicearbeiten und Reparaturen dürfen nur durch geschulte Fachinstallateure ausgeführt werden.


Im Rahmen der Endabnahme der Feuerungsanlage muss der Betreiber der Anlage durch den Fachinstallateur detailliert eingewiesen werden! Die Einweisung beinhaltet unter anderem:
• Funktion der Feuerungsanlage
• Betrieb
• Reinigung
• Wartung
• Sicherheitshinweise
• Erforderliche Pelletqualität

 

Der Betreiber sollte sich vor Inbetriebnahme in der Gerätedokumentation/Betriebsanleitung über die Eigenschaften und Nutzung der Feuerstätte sowie die geforderten Pelletqualitäten informieren.


Die Reinigung der Feuerstätte muss regelmäßig, entsprechend den Herstellervorgaben, erfolgen.

Die Wartung der Feuerstätte sollte durch einen Wartungsvertrag zwischen Fachbetrieb und Betreiber gewährleistet werden.


Bei Nichtbeachtung der Anleitungen erlöschen Gewährleistung und Garantie.


Grundsätzlich sind die Garantieerklärungen der jeweiligen Ofenhersteller zu berücksichtigen.


Um Garantieansprüche geltend machen zu können, müssen Mängel am Produkt oder Fehler bei der Installation nachgewiesen werden.


Detaillierte Informationen:

 

"Ratgeber für Pelletöfen"

  Funktion - Einsatzbereiche - Technik

  212 Seiten

  ISBN 978-3-9818257-0-1

  19,90 € zzgl. 3,50 € Versandkosten